Gasprüfung für Flüssiggasanlagen nach G607

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Reisemobilen und Wohnwagen durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 607) geprüft werden. Die Funktionalität der Gasanlage und aller betriebenen Geräte Ihres Fahrzeugs werden z.B. auf unverbrannten oder ungewollten Gasaustritt geprüft. Weiterhin werden die Einhaltung sonstiger Vorschriften für den Betrieb der Gasanlage geprüft, z.B. das maximal zulässige Alter der Gasschläuche.

 

Nach erfolgreicher Gasprüfung wird die Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil zugeteilt und zur Dokumentation in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch) eingetragen. Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind bei Reisemobilen Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung durch zugelassene Überwachungsstellen.

 

Die gültige Gasprüfung ist für die Benutzung vieler Campingplätze vorgeschrieben.